liga3-online.de
·5. Juli 2024
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Die Kogge muss tief in die Taschen greifen! In acht verschiedenen Fällen wurde der F.C. Hansa Rostock vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe verurteilt – was zu einer Summe von 300.000 Euro führt. Diesem Urteil hat der Verein bereits zugestimmt.
Vorweg: einen Betrag von bis zu 100.000 Euro können die Ostseestädter für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist. Das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger wird für die Kogge trotzdem kostspielig. Angefangen beim Zweitliga-Duell gegen den Hamburger SV, bei dem in der 11. Spielminute im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor zwei ferngesteuerte Autos von den Hansa-Zuschauern in den Innenraum gelangten – ausgestattet mit einem Rauchelement, weshalb die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste.
Auch in der Partie gegen Kaiserslautern wurde mit einem großflächigen Banner protestiert, im Spiel gegen Greuther Fürth wurde ein zweigeteiltes großflächiges Banner mit beleidigender Aufschrift gegen eine Person gezeigt, was sich im Match mit dem FC St. Pauli wiederholte. Darüber hinaus waren Zweitliga-Partien gegen Braunschweig, Hertha, Karlsruhe und Paderborn betroffen. In einem ausführlichen Urteilsspruch führte der DFB das Strafmaß von insgesamt 300.000 Euro im Detail aus.
In Summe wurden 109 Bengalische Feuer, 95 pyrotechnische Gegenstände, 15 Raketen, zehn Feuerwerksbatterien, zehn Böller, fünf Nebeltöpfe, zwei Blinker, ein Rauchtopf und mehrere Leuchtspurgeschosse abgebrannt oder abgeschossen. Dazu wurde eine zweistellige Anzahl von herausgerissenen Sitzschalen geahndet, die zum Teil auf das Spielfeld geworfen wurden, sowie die Tatsache, dass im Spiel gegen Kaiserslautern drei Fans auf das Spielfeld gelangten. Die Partie gegen Hertha wurde mit zehnminütiger Verspätung angepfiffen, das Spiel gegen Paderborn musste gar für 28 Minuten unterbrochen und stand zwischenzeitlich vor dem Abbruch. Die Hansa-Kogge hat dem Gesamturteil bereits zugestimmt.