liga2-online.de
·15. August 2024
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Der FC Schalke 04 kann nicht weiter auf eine Begnadigung von Ron Schallenberg hoffen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch der "Knappen" abgewiesen und damit die Sperre des Mittelfeldspielers nach dessen Gelb-Roter Karte gegen den 1. FC Nürnberg bestätigt.
In der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nünberg war Schalkes Ron Schallenberg nach einem vermeintlichen Foulspiel an Caspar Jander von Schiedsrichter Nicolas Winter mit der Ampelkarte des Feldes verwiesen worden. Die Königsblauen führten zu diesem Zeitpunkt mit 1:0, sollten letztlich aber noch mit 1:3 verlieren und legten anschließend einen Einspruch gegen die automatische Sperre von einem Meisterschaftsspiel ein. Da Winter nach Ansicht der TV-Bilder hinterher selbst zugegeben hatte, die Situation auf dem Feld anders wahrgenommen zu haben, hoffte S04 auf einen erfolgreichen Protest. Denn nach Paragraph 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB können Sperren aufgehoben werden, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird.
Am Donnerstag wurde der Einspruch vom Sportgericht des DFB nun aber abgewiesen, wobei Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgericht, die Entscheidung wie folgt erläutert: "Schiedsrichter Nicolas Winter hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Ron Schallenberg geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtlos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen." Der 25-jährige Mittelfeldspieler wird den "Knappen" somit im nächsten Zweitligaspiel beim 1. FC Magdeburg definitiv nicht zur Verfügung stehen.