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·12. Juli 2024

Fall El Ghazi: Mainz 05 wird vom Gericht teuer bestraft

Artikelbild:Fall El Ghazi: Mainz 05 wird vom Gericht teuer bestraft

Mainz 05 muss eine bittere außersportliche Pleite hinnehmen. Der Bundesligist ist laut Arbeitsgericht dazu verpflichtet, dem eigentlich gekündigten Profi Anwar El Ghazi weiterhin zu beschäftigen – und das ist noch längst nicht alles.

El Ghazi soll von Mainz 05 laut Gericht knapp 1,5 Millionen Euro erhalten

Die Bundesliga hat noch nicht wieder begonnen und doch muss Mainz 05 die erste Niederlage bereits im Juli verkraften. Die Rheinhessen, die Anfang November Anwar El Ghazi wegen eines Israel-feindlichen Posts fristlos gekündigt hatten, sind vom Arbeitsgericht am Freitag überrascht worden: Eine Nachzahlung über knapp 1,5 Millionen Euro an El Ghazi wird fällig.


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Richterin Bettina Chaudhry urteilte laut dem kicker, dass im Fall El Ghazi gegen Mainz 05 die angeblich böse Äußerung des Spielers „noch von der Meinungsfreiheit geschützt“ sei”. Zudem ist nun gerichtlich sichergestellt, dass Mainz den Spieler wieder beschäftigen muss.

Fall El Ghazi: Zeitversäumis kommt Mainz 05 teuer zu stehen

Dass nicht El Ghazis Ursprungspost, in dem er die Nachricht “From the river to the sea: Palestine will be free” verbreitete, sondern ein zweiter – deutlich harmloserer – Post damit gemeint war, liege daran, dass Mainz die Zwei-Wochen-Frist zur Meldung des ersten relevanten Beitrags bezüglich der fristlosen Kündigung knapp verpasst hatte. Ein Zeitversäumnis, das Mainz 05 nun teuer zu stehen kommt, da so laut der Richterin „kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung“ vorliege.

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Eine Treueprämie über 300.000 Euro plus Zinsen sowie das Monatsgehalt seit Dezember (je rund 150.000 Euro) lassen den Schaden für die Nullfünfer auf knapp 1,5 Millionen Euro anwachsen. Immerhin: Mainz, das nicht vorhat, El Ghazi noch einmal für den Verein auflaufen zu lassen, kann gegen die Niederlage vor Gericht in Berufung gehen.

Jedoch wohl erst in ein bis zwei Monaten, dann sollte in der Regel die schriftliche Begründung für das Urteil erfolgt sein.

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