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·1. März 2025

Union: DFB-Gerichte gefährden Integrität des Wettbewerbs

Artikelbild:Union: DFB-Gerichte gefährden Integrität des Wettbewerbs

Das Präsidium des Bundesligisten Union Berlin hat nach dem Urteil zum „Skandalspiel von Köpenick“ nachgelegt und den DFB scharf attackiert. In einer Stellungnahme warf das Gremium den Rechtsorganen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Samstag vor, die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu gefährden. Union schrieb von einer „fatalen“ Entscheidung, nachdem das DFB-Bundesgericht die Partie erneut mit 2:0 für den VfL Bochum gewertet hatte.

Union Berlin plant rechtliche Schritte

„Das laufende Verfahren lässt erkennen, dass die Rechtsorgane des DFB ihrem Sanktionsbegehren gegenüber Zuschauern, also Menschen außerhalb dieses Wettbewerbs, den Vorrang geben vor ihrem eigentlichen Auftrag, den sportlichen Wettbewerb und die teilnehmenden Klubs zu schützen“, teilte Union mit. „Dieser für den Sport gefährlichen Entwicklung müssen und werden wir uns mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln entgegenstellen.“ Die Berliner Seite kündigte bereits an, vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen. Zudem prüfe der Klub „zivilrechtliche Schritte“, schrieb Union am Samstag: „Die Umwertung sportlicher Ergebnisse zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Zuschauern oder aus generalpräventiver Motivation ist ein falscher und gefährlicher Ansatz. Er kann dem Fußball größeren Schaden zufügen, als es ein Fehlverhalten einzelner Zuschauer jemals könnte.“


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Union kritisierte in dem Statement die „verfehlte Sanktionspolitik“ des DFB – auch mit Blick auf die Geldstrafen bei Pyrovergehen. Anstatt diese zu hinterfragen und „gemeinsam mit den Vereinen neu auszurichten, wird nun sogar in den Wettbewerb eingegriffen“, hieß es: „Was kein Fehlverhalten von Zuschauern je vermochte, führt der DFB damit selbst herbei: die Gefährdung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs.“ Die Bochumer hatten am Freitag einen erneuten Sieg am Grünen Tisch errungen. Das DFB-Bundesgericht bestätigte nach der mündlichen Verhandlung am Freitag in Frankfurt/Main das ursprüngliche Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar. Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches von einem Union-Mitglied aus der Berliner Fankurve geworfen wurde.

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