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·28. März 2025

Verliert Barça Punkte? Osasuna beanstandet unzulässige Startelf

Artikelbild:Verliert Barça Punkte? Osasuna beanstandet unzulässige Startelf

Nach der 0:3-Niederlage gegen den FC Barcelona legt der CA Osasuna einen Einspruch gegen die Spielwertung ein. Es geht um den aus Sicht der Basken unerlaubterweise zum Einsatz gekommenen Iñigo Martínez.

Nach Länderspiel-Absage: Fünf Tage müssen vergehen

Um 22.55 Uhr ertönte am Donnerstagabend der Abpfiff. Doch abgehakt ist diese Partie für den CA Osasuna damit noch nicht. Der baskische Verein beanstandet die Startelf des FC Barcelona am nachgeholten 27. LaLiga-Spieltag, weil Iñigo Martínez dieser angehörte.


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Hintergrund: Ein Profi darf fünf Tage nach dem letzten Länderspiel nicht zum Einsatz kommen, wenn er seiner Nationalmannschaft zuvor verletzungsbedingt absagen musste. Barças Abwehrchef hatte eine innere Parameniskitis des rechten Knies, vier Tage nach Spaniens Nations-League-Einsatz am Sonntag gegen die Niederlande wirkte er nun wieder mit.

Allein eine Einwechslung wäre dem Gegner, der in Barcelona eine 0:3-Niederlage kassierte, somit ein Dorn im Auge gewesen. Osasuna hat am Freitag wegen einer „unzulässigen Aufstellung“ einen Einspruch bei der Wettbewerbskommission des spanischen Fußballverbands RFEF eingelegt.

„Der Verein ist der Auffassung, dass die Teilnahme von Iñigo Martínez am gestrigen Spiel gegen Artikel 5 des Anhangs I des FIFA-Reglements über den Status und den Transfer von Spielern verstoßen hat, in dem festgelegt ist, dass ein Spieler, der aus medizinischen Gründen nicht in seine Nationalmannschaft eintritt oder diese verlässt, in den fünf Kalendertagen nach dem Ende der Länderspielzeit keine Spiele für seinen Verein bestreiten darf“, heißt es in dem Schreiben.

Einspruch hat wohl geringe Aussicht auf Erfolg

Die im Reglement festgelegten Fristen seien „nicht eingehalten“ worden. Osasuna „geht davon aus, dass Iñigo Martínez, dessen Abwesenheit in der spanischen Nationalmannschaft auf eine verletzungsbedingte Abwesenheit zurückzuführen ist, gemäß den FIFA-Bestimmungen für das gestrige Spiel nicht spielberechtigt war. Angesichts dieser Tatsache hat der Verein beschlossen, zur Verteidigung seiner Rechte, der Fairness des Wettbewerbs und der Gleichheit aller Teilnehmer einen Einspruch wegen unzulässiger Ausrichtung einzulegen“.

Verliert die Blaugrana ihre drei Punkte dadurch eventuell? Die Aussicht auf einen Erfolg des Einspruchs fällt für Osasuna wohl gering aus. Martínez wurde am 14. März nominiert, am 17. März dann wieder aus Spaniens Kader gestrichen – ohne dass er zwischenzeitlich überhaupt zur Nationalelf reiste. Die „Selección“ untersuchte den 33-Jährigen nicht selbst, ihr reichte die Diagnose von Barça aus. Der Verband gab Martínez somit frei, bevor die Nationalspieler sich überhaupt geschlossen zusammenfanden.

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