FCBinside.de
·13 May 2025
Bayern unter Zugzwang: Leverkusen liegt ManCity-Angebot für Wirtz vor

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·13 May 2025
Der Transferpoker um Florian Wirtz spitzt sich immer mehr zu. Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass sich der FC Bayern mit dem 22-Jährigen auf einen Wechsel verständigt haben, meldet sich nun Manchester City mit einem konkreten Angebot bei Bayer Leverkusen.
Wie die Sport BILD berichtet, liegt der Werkself ein offizielles Angebot von Pep Guardiolas Klub auf dem Tisch – und bringt Bewegung in die bisher eher einseitige Münchner Planung. Konkrete Zahlen sind bisher nicht bekannt.
City-Coach Pep Guardiola hat laut der Sport BILD bereits mehrfach mit Wirtz gesprochen. Der Spanier sieht den deutschen Nationalspieler als künftigen Chef seiner Offensive, zumal Kevin de Bruyne die Skyblues am Ende der Saison verlassen wird.
Dass City sich so offensiv positioniert, gibt Leverkusen eine zweite Verkaufsoption – und erlaubt dem Klub, im kommenden Ablösepoker nicht ausschließlich von Bayern abhängig zu sein.
Während City bereits geliefert hat, bereiten die Bayern laut der BILD derzeit ein eigenes Angebot über 100 Millionen Euro vor. Leverkusen hingegen ruft eine Ablöse von bis zu 150 Millionen Euro für sein Offensiv-Juwel auf – eine Preisdifferenz, die mit City am Tisch nun deutlich schwerer zu verhandeln sein wird.
Es wird spannend, zu sehen, ob und wie sich das City-Angebot auf den Transferpoker auswirken wird. Nach Informationen der tz, hat Wirtz bereits einen Vorvertrag beim deutschen Rekordmeister unterzeichnet. Demnach hat sich der DFB-Nationalspieler damit für einen Wechsel im Sommer 2025, spätestens 2026, nach München festgelegt und sich gegen den Schritt ins Ausland entschieden.
Wie die BILD berichtet, konfrontierte die Bayer-Spitze Hans Wirtz, den Vater und Berater des 22-Jährigen. Seine Antwort fiel klar aus: Es gibt keine Zusage, man ist bereit, mit anderen Klubs zu sprechen.
Klar ist aber auch: Die Wirtz-Seite darf sich mit Bayern offiziell noch nicht einigen, eine Vertragsunterschrift des 22-Jährigen wäre erst ein halbes Jahr vor Ende seines Vertrages, also ab dem 1. Januar 2027, erlaubt.