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·26 March 2025

Wegen Haching-Partie: Hansa legt Beschwerde beim DFB ein

Article image:Wegen Haching-Partie: Hansa legt Beschwerde beim DFB ein

Nachdem das für den 2. März geplante Auswärtsspiel des F.C. Hansa Rostock bei der SpVgg Unterhaching aufgrund eines fehlenden Sicherheitskonzepts kurzfristig abgesagt worden war, hat die Kogge nun Beschwerde beim DFB eingelegt. Entsprechend gibt es für die Partie noch keinen neuen Termin. Ob das Spiel überhaupt angepfiffen werden wird, scheint fraglich.

Ball liegt beim Bundesgericht

War die Absetzung der Partie durch den DFB rechtmäßig, nachdem die Gemeinde Unterhaching den Sportpark aufgrund eines fehlenden Sicherheitskonzepts gesperrt hatte? Daran hat die Kogge Zweifel und hat deswegen Beschwerde eingelegt. Womöglich auch, weil die Rostocker den Verband bezüglich des Sicherheitskonzepts, das vor der Saison noch genehmigt worden war, ebenfalls in der Verantwortung sehen.


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Von der Fachgruppe Spielbetriebe der DFB GmbH & Co. KG ist die Beschwerde allerdings bereits zurückgewiesen worden, wie am Mittwoch bekannt wurde. Daraufhin ist der F.C. Hansa in die nächste Instanz gezogen, sodass sich nun das DFB-Bundesgericht mit der Verwaltungsbeschwerde befassen wird. "Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, ist aktuell noch offen, ob und wann das Spiel gegen Unterhaching stattfinden wird", teilte Hansa mit. Offensichtlich spekuliert die Kogge darauf, dass die Partie zu ihren Gunsten gewertet werden könnte.

Sollte jedoch auch das Bundesgericht die Beschwerde ablehnen, wird der DFB die Partie neu ansetzen. Für den Fall, dass das Bundesgericht zu der Auffassung kommt, dass die Absetzung nicht rechtmäßig war, ist es Sache des Sportgerichts über die weiteren Folgen zu entscheiden. Entweder wird dennoch ein Nachholspiel angesetzt, oder aber eine Wertung der Partie zugunsten der Kogge vorgenommen. Das dürfte insbesondere dann der Fall werden, wenn der Spielvereinigung ein schuldhaftes Handeln in Bezug auf das unzureichende Sicherheitskonzept nachgewiesen kann. Genau hier sieht die Kogge offenbar den Ansatzpunkt für ihre Beschwerde.

Haching hatte Frist verstreichen lassen

Fakt ist: Die Gemeinde hatte die Hachinger bereits im vergangenen Sommer aufgefordert, das Sicherheitskonzept zu überarbeiten. Weil sich anschließend jedoch nichts getan hatte, wurde den Münchener Vorstädtern zu Beginn des Jahres nochmal deutlich gemacht, dass künftig ohne genehmigtes Sicherheitskonzept keine Risikospiele mehr im Sportpark stattfinden können. Allerdings ließ der Klub auch die letzte Frist am 18. Februar verstreichen, zwei Tage später ist die Spielvereinigung darüber informiert worden, dass die Partie gegen Rostock abgesagt werden wird.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, was die Alternative zu einer Absetzung des DFB gewesen wäre, nachdem die Gemeinde das Stadion gesperrt hatte. Eine Verlegung in ein anderes Stadion etwa war geprüft worden, ließ sich kurzfristig jedoch nicht umsetzen. Somit spricht vieles dafür, dass auch das Bundesgericht die Beschwerde zurückweisen wird. Wann das Gremium darüber entscheiden wird und ob Hansa bei einer Ablehnung vor eine höhere Instanz ziehen könnte, ist noch offen.

Ebenso unklar ist, wann das Spiel im Falle einer Neuansetzung ausgetragen werden könnte. Viele freie Termine gibt es durch eine reguläre Englische Woche am 8./9. April und ein Landespokalspiel am 30. April/1. Mai nicht. Somit drohen dem FCH mehrere Englische Wochen in Folge. Trainer Daniel Brinkmann hatte zuletzt bereits von einem "Wettbewerbsnachteil" gesprochen. Dass die Kogge nach der Absage den juristischen Weg bestreiten wird, war bereits erwartet worden, nachdem Hansa unmittelbar nach der Absetzung angekündigt hatte, die Rechtslage "zur Wahrung seiner Interessen" prüfen zu wollen. Die Beschwerde ist nun das Ergebnis daraus.

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