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Löwenmagazin

·15 de noviembre de 2024

Präsident Reisinger will interne Aufarbeitung und kritisiert Verwaltungsrat

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Präsident Robert Reisinger will Thematik rund um die Darlehensvereinbarungen und den entsprechenden Klauseln intern behandeln. Das erläutert er gegenüber der Abendzeitung.

Das Präsidium hat im Rahmen der Darlehensverhandlungen zur Sicherstellung der positiven Fortführungsprognose fragwürdige Klauseln unterschrieben die es zu prüfen gilt. Zu dieser ersten Einschätzung kam zumindest der Verwaltungsrat des Muttervereins, der gemäß Satzung für die Überwachung des Präsidiums in dessen Geschäftsführung und in der Wahrnehmung seiner Vereinsaufgaben zuständig ist.


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An die Öffentlichkeit ging der Verwaltungsrat deshalb, weil das Präsidium seinen Berichtspflichten nicht nachgekommen war, da “sämtliche Bitten nach einem internen Austausch abgeblockt wurden”. In der Satzung ist geregelt, dass das Präsidium verpflichtet ist, “sämtliche sachdienliche Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Untersuchungen und Berichte vorzulegen, die der Verwaltungsrat anfordert.”

Gegenüber der Abendzeitung reagiert nun Präsident Robert Reisinger erneut. “Das Präsidium hat sich dazu entschieden, die Thematik erst intern zu behandeln. Dies ist eine Vorgehensweise, die sich in der Vergangenheit bewährt hat und auch in meiner Amtszeit übliche Praxis darstellte”, erklärt der Präsident gegenüber der Abendzeitung auf die Frage nach dem Interview des Verwaltungsratsvorsitzenden Sascha Königsberg bei 11Freunde. “Das Präsidium ist zuversichtlich, dass diese Herangehensweise zu konkreten und konstruktiven Ergebnissen führen wird, die anschließend an die Öffentlichkeit kommuniziert werden können. Wir möchten jedoch auch darauf hinweisen, dass eine öffentliche Diskussion, wie sie von anderen Parteien angestoßen wurde, in diesem Fall nicht zielführend war.”

Auskunftspflicht des Präsidiums in der Satzung

Das Präsidium ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat sämtliche sachdienliche Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Untersuchungen und Berichte vorzulegen, die der Verwaltungsrat anfordert. (Satzung, 13.5)

Der Verwaltungsrat überwacht das Präsidium in seiner Geschäftsführung und in der Wahrnehmung seiner Vereinsaufgaben; ihm stehen dazu uneingeschränkte Prüfungs- und Kontrollrechte zu. (Satzung, 13.7.1 a)

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, vom Präsidium sämtliche sachdienliche Auskünfte betreffend die Angelegenheiten des Vereins und der Gesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist, zu verlangen sowie entsprechende Unterlagen, Dokumente und Berichte anzufordern beziehungsweise, soweit es Beteiligungen betrifft, an denen der Verein nicht zu 100% beteiligt ist, einzusehen. (Satzung, 13.7.3)

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