FC Schalke 04
·25 de abril de 2025
DFB-Sportgericht: 49.800 Euro Geldstrafe für den S04

FC Schalke 04
·25 de abril de 2025
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 1. November 2024 beim SSV Ulm 1846 Fußball mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.800 Euro belegt.
Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden im Schalker Fanblock mindestens 80 pyrotechnische Gegenstände entzündet.
Bis zu 16.600 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.