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Löwenmagazin
·10 février 2025
TSV 1860: Gernot Mang soll Nachfolger von Präsident Robert Reisinger werden
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·10 février 2025
Gernot Mang soll neuer Präsident des TSV München von 1860 e.V. werden. Der Verwaltungsrat wird ihn der Mitgliederversammlung empfehlen. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst. Seine Vizepräsidenten sollen Christian Dierl, Peter Schaefer und Heinz Schmidt werden.
Sieben Jahre und sieben Monate ist Robert Reisinger nun Präsident des TSV München von 1860. Nach Karl-Heinz Wildmoser, der über 11 Jahre im Amt war, ist Reisinger der Präsident mit der längsten Amtszeit. Spätestens im Sommer diesen Jahres ist allerdings Schluss. Die Mitglieder werden dann ein neues Präsidium wählen. In seiner jüngsten Sitzung hat der Verwaltungsrat für die in diesem Jahr anstehenden Neuwahlen einen Wahlvorschlag. Dies ist satzungsmäßig so vorgesehen. „In diesem Jahr hat der Verwaltungsrat bereits frühzeitig kommuniziert, wen man bei der Jahreshauptversammlung des Vereins vorschlagen wird“, heißt es auf der Seite des TSV unter tsv1860.org. Die Beschlüsse seien nach „ausführlichen Gesprächen und intensiver Beratung“ einstimmig gefasst, heißt es.
„Dem Präsidium sollen nach Beschluss des Verwaltungsrats künftig vier Personen angehören, um die vielfältigen Aufgaben im Verein und seinen Tochtergesellschaften im Ehrenamt angemessen bewältigen zu können“, heißt es in der Begründung. Das ist laut der Satzung möglich.
Der Wahlvorschlag:
Diplom-Betriebswirt, CEO im internationalen Management, Mitglied der Abteilungen Tennis und Fußball.
Unternehmer sowie Maler- und Lackierermeister, Mitglied im Verwaltungsrat des Vereins seit 2024, Mitglied der Abteilungen Fußball und Turn- und Freizeitsport.
Rechtsanwalt und Experte für Rechtelizenzierung sowie Medien-, Sponsoring- und Serviceverträge, Mitglied im Wahlausschuss des Vereins seit 2021 und seit 2022 Vorsitzender, Mitglied der Abteilungen Fußball und Golf.
Diplom-Kaufmann und Steuerberater, Vizepräsident und Schatzmeister von 2013 bis 2024, Mitglied der Abteilungen Fußball und Bergsteigen (Skitouren).
Außerdem soll „nach dem Wunsch der Kandidaten“ der Diplom-Kaufmann Thomas Probst (56) den zukünftigen Schatzmeister in Finanzthemen unterstützen, heißt es. Er soll darüber hinaus „dem gesamten künftigen Präsidium als Berater in Struktur- und Finanzfragen hinsichtlich der Profifußballgesellschaft, in welcher er seit Ende 2023 Mitglied des Aufsichtsrats ist, zur Verfügung stehen und damit fester Bestandteil des Teams sein.“
„Der Verwaltungsrat bedankt sich bei den scheidenden Präsidiumsmitgliedern Robert Reisinger, Karl-Christian Bay und Norbert Steppe ganz herzlich für ihr langjähriges herausragendes ehrenamtliches Engagement für den TSV München von 1860. Ihr unermüdliches Eintreten für die Interessen der Vereinsmitglieder und Abteilungen verdient allergrößten Respekt. Es besteht der feste Wunsch nach einer gebührenden Verabschiedung unter Würdigung der großen Verdienste um den gesamten Verein“, heißt es in der Mitteilung.
In der Satzung ist die Wahl des Präsidiums wie folgt geregelt:
11.1. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei Vizepräsidenten. Es kann um einen weiteren Vizepräsidenten erweitert werden; die tatsächliche Anzahl der Präsidiumsmitglieder wird vor der Wahl des Präsidiums durch den Verwaltungsrat bestimmt. Wurde vom Verwaltungsrat zum Beginn einer Amtszeit die Anzahl der Vizepräsidenten auf zwei bestimmt, so kann der Verwaltungsrat während dieser Amtszeit des Präsidiums jederzeit einen dritten Vizepräsidenten analog zu den Regelungen in Ziffer 11.2.2 und 11.2.3 bestellen. Dieser stellt sich in der darauffolgenden (ggf. außerordentlichen) Mitgliederversammlung als ergänztes Präsidiumsmitglied zur Wahl, sofern keine turnusmäßigen Neuwahlen anstehen. Ein Präsidiumsmitglied übernimmt das Amt des Schatzmeisters. Ein Präsidiumsmitglied ist in besonderer Weise für die Belange der Abteilungen zuständig.
11.1.1 Der Rücktritt eines Präsidiumsmitgliedes muss gegenüber dem Verwaltungsrat erklärt werden. Der Verwaltungsrat entscheidet dann gemäß 11.2.3.
11.2. Das Präsidium wird nach Maßgabe folgender Regelungen gewählt:
11.2.1 Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln auf Vorschlag des Verwaltungsrats für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis eine wirksame Neuwahl des Präsidenten sowie mindestens zweier Vizepräsidenten stattgefunden hat.
11.2.2 Wird ein vom Verwaltungsrat vorgeschlagener Kandidat für das Präsidium von der Mitgliederversammlung nicht gewählt, so schlägt der Verwaltungsrat einen anderen Kandidaten vor, der sich in derselben beziehungsweise in der darauffolgenden (gegebenenfalls außerordentlichen) Mitgliederversammlung zur Wahl stellt. Werden die Mindestanforderungen an das Präsidium von einem Präsidenten und mindestens zwei Vizepräsidenten nicht erreicht, so ist für die restlichen, zur Erreichung der Mindestanforderungen erforderlichen Präsidiumsmitglieder eine Wahl von Ersatzmitgliedern gemäß Ziffer 11.2.3 durchzuführen und binnen 60 Tagen eine (außerordentliche) Mitgliederversammlung für die Neuwahl dieser Präsidiumsmitglieder einzuberufen. Der Verwaltungsrat darf bei der unmittelbar vorangegangenen Wahl abgelehnte Kandidaten nicht erneut vorschlagen. Im Zeitraum bis zur nächsten (gegebenenfalls außerordentlichen) Mitgliederversammlung dürfen abgelehnte Kandidaten auch nicht gemäß Ziffer 11.2.3 Sätze 2 und 3 durch den Verwaltungsrat als Ersatzmitglied in das Präsidium gewählt werden.
11.2.3 Scheidet ein Mitglied des Präsidiums oder scheiden mehrere oder alle Mitglieder des Präsidiums während seiner/ihrer Amtszeit aus, gilt Folgendes: Der Verwaltungsrat wählt für jedes ausgeschiedene Mitglied ein Ersatzmitglied für die Zeit bis zur nächsten (gegebenenfalls außerordentlichen) Mitgliederversammlung. Auf dieser Mitgliederversammlung schlägt der Verwaltungsrat alle Ersatzmitglieder zur Wahl durch die Mitgliederversammlung gemäß Ziffer 11.2.1 sowie 11.2.2 für die Restlaufzeit der Amtszeit vor, sofern keine turnusmäßigen Neuwahlen anstehen. Für jedes Ersatzmitglied, das nicht oder nur befristet im Amt sein sollte oder sich nicht weiter zur Verfügung stellen sollte, schlägt der Verwaltungsrat ein anderes Ersatzmitglied vor.
Quelle: Satzung des TSV München von 1860 e.V. in der aktuellen Fassung vom 6.06.2024 (§ 11 ff). Abgerufen am 10.02.2025 via Downloads – TSV 1860 München e.v.
Hinweis: fettgedruckte Textteile wurden unsererseits markiert und sind in der Satzung nicht hervorgehoben.